Der Bundesrat ist für die Anerkennung der Schulen zuständig. Er gibt bei parlamentarischen Vorstössen eine Stellungnahme ab.
In ihrem Gastland erhalten die Schweizer Schulen im Ausland von der zuständigen Schweizer Vertretung Unterstützung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Diese Unterstützung wird aus der Schweiz durch das Bundesamt für Kultur (BAK) verstärkt. Das BAK wird in seinen Aufgaben von der Auslandschweizer-Ausbildungskommission beraten.
Für ihr Kerngeschäft, die Vermittlung von qualitativ hochstehender Bildung, werden die Schweizer Schulen im Ausland von ihren Patronatskantonen betreut.
Auslandschweizer-Ausbildungskommission (PDF)