Sekundarstufe II 

Endlich machen, was ich will!?

 

Im Anschluss an die obligatorische Schule (neun Schuljahre) beginnt für die 15 bis 16-jährigen Jugendlichen die postobligatorische Ausbildung oder Sekundarstufe ll, zu der sie nicht verpflichtet sind, die aber für eine spätere berufliche Tätigkeit unerlässlich ist. Grundsätzlich unterscheidet man bei der Sekundarstufe ll folgende zwei Richtungen:

 

Allgemein bildende Schulen:
  • Maturitätsschulen (gymnasiale Maturität)
  • Fachmittelschulen

 

Berufsbildende Schulen:
  • Berufslehre:

          - Berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest

          - Berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis

  • Berufsfachschulen
  • Berufsmaturitätsschulen

 

Dauer

Es handelt sich bei allen Ausbildungen um Vollzeitausbildungen, deren Dauer zwischen zwei bis vier Jahren variiert.

 

Kosten

Die weiterführenden Ausbildungen der Sekundarstufe II, sofern an öffentlichen, kantonalen Ausbildungsstätten absolviert, kosten in der Regel nichts, aber für Unterrichtsmaterialien und Exkursionen fallen kleinere Kosten an. In einigen Kantonen wird für den Besuch der Schulen auf Sekundarstufe ll Schulgeld erhoben.

 

Lernende in der beruflichen Grundausbildung erhalten im ersten Lehrjahr einen kleinen Lohn.

 

Diese Ausbildungen sind in der Regel stipendienberechtigt, wenn es sich um Erstausbildungen handelt.

 

Für weitere Informationen wendet euch bitte an die Erziehungsdirektionen eures Wohnkantons. Wichtig ist auch die direkte Kontaktaufnahme mit der zukünftigen Ausbildungsinstitution.