Wer eine berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis beginnt, d.h. eine Lehrstelle hat und den Lehrvertrag unterzeichnet oder wer eine berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis abgeschlossen hat, kann eine Berufsmaturitätsschule besuchen.
Der Unterricht umfasst sechs Grundlagenfächer, richtungsspezifische Schwerpunktfächer (technische, kaufmännische, gestalterische, gewerbliche, naturwissenschaftliche, gesundheitliche oder soziale Richtung) sowie ein Ergänzungsfach. Die Berufsmaturität wird parallel zur beruflichen Grundbildung an einer Berufsmittelschule oder, nach einer abgeschlossenen beruflichen Grundbildung, als Vollzeitlehrgang (zwei Semester) oder berufsbegleitend (drei bis vier Semester) erworben.
Auch Inhaber einer gymnasialen Maturität können die Berufsmaturität erwerben, wenn sie ein mindestens einjähriges betriebliches Praktikum absolviert haben. Für die erfolgreichen Absolventen ist der Übertritt an die Fachhochschulen prüfungsfrei.