Auch wenn sie im Ausland wohnen, sind Schweizer Bürger, die einer beruflichen Tätigkeit, einem Studium oder einer Ausbildung in der Schweiz nachgehen militärdienstpflichtig.
Die Schweiz hat mit einigen Ländern ein zwischenstaatliches Abkommen getroffen, was die Militärpflicht betrifft. Es sind dies Deutschland, Frankreich, Österreich, Italien, Kolumbien, Argentinien und die USA. Personen, welche aus diesen Ländern in die Schweiz zurückwandern und in ihrem früheren Wohnstaat Militär- oder Zivildienst geleistet haben, werden von der Militärpflichtersatzsteuer befreit.
Auslandschweizer, welche in die Schweiz zurückkehren, sind bis zum Ablauf ihres 25. Lebensjahres dienstpflichtig sofern sie nicht bereits in einem anderen Staat Militärdienst geleistet haben.
Wer sich von der Militärpflicht befreien lässt und nicht der Armee angehört, dem wird eine Wehrpflichtersatzabgabe erhoben (maximal bis zum 34. Lebensjahr), ausgenommen er kommt aus einem der oben genannten Staaten, mit denen die Schweiz ein Abkommen getroffen hat.
Für Grenzgänger aus Liechtenstein ist die direkte Ansprechstelle das Kreiskommando in St. Gallen.
Für ausführlichere Informationen, empfehlen wir Ihnen die Internetseite der Schweizer Armee zu besuchen oder sich direkt an die zuständige Behörde zu wenden:
Führungsstab der Armee
Personelles der Armee (FGG 1)
Sektion Wehrpflicht und Mutationen
3003 Bern
Tel. 031 324 32 56
Fax 031 324 14 92