Die Beziehung zwischen der Schweiz und Europa sind Gegenstand zahlreicher Diskussionen. So stellt beispielsweise die Umsetzung der vom Schweizer Volk am 9. Februar 2014 angenommenen Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» den Kristallisationspunkt der Spannungen zwischen der Schweiz und der EU dar.
Das Votum hat zahlreiche politische, wirtschaftliche, akademische und kulturelle Konsequenzen nach sich gezogen. Die Entscheidung des Schweizer Parlaments vom 4. Dezember 2016 bezüglich der Umsetzung dieser Volksinitiative empfinden einige als nicht zufriedenstellend. Die Initiatoren sind insbesondere der Meinung, dass die Entscheidung des Parlaments dem Volksentscheid, Fundament unserer Demokratie, nicht Rechnung trägt. Die Entscheidung des Parlaments gründete auf dem Gedanken, dass es sich um die bestmögliche Entscheidung handele, da es nicht möglich war, den Text des Votums buchstabengetreu umzusetzen (Art. 121 der Bundesverfassung), ohne die bilateralen Abkommen zu verletzen und somit den Interessen der Schweiz zu schaden. Die Schweizer Regierung muss diese Initiative 2017 umsetzen.
Die Schweizerische Volkspartei (SVP) und die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) haben am 16. Januar 2018 eine Unterschriftensammlung für eine neue Einwanderungsinitiative gestartet, die sogenannte «Begrenzungs-Initiative».
Die EU ihrerseits muss mehrere interne Probleme lösen, darunter die Frage der demokratischen Beschlussfassung innerhalb der EU und die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten.
Das Vereinigte Königreich hat im Juni 2016 den Brexit gewählt. In Anbetracht der Tatsache, dass immer mehr Mitgliedstaaten der EU einen Sonderstatus geniessen, stellt sich die Frage, ob die Schweiz und die in der EU ansässigen Auslandschweizer nicht ebenfalls weiterhin einen Sonderstatus gegenüber der EU einnehmen können und ob der bilaterale Weg langfristig erhalten bleiben kann.